about® new zealand rental cars
Head Office:
33 Iversen Terrace,
Christchurch,
New Zealand.
Ph: +64 3 363 3018.
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New Zealand Car Hire Made Easy!

about® new zealand rental cars has branches conveniently located throughout New Zealand. If you are calling from outside New Zealand please use the "click to talk" feature or call +64 3 363 3018.

For Auckland car hire call:
Russell Bennison +64 9 256 9016.

For Wellington car hire call:
Adrie Kruiniger +64 4 801 7108.

For Picton rental cars call:
Fran Hill +64 3 573 7157.

For Blenheim car hire call:
Fran Hill +64 3 573 7157.

For Nelson car hire call:
Dave Thorn +64 3 545 8392.

For Queenstown rental cars call:
Chrissy Cordell 0800-45-55-65.

For Greymouth car hire call:
Paddy Byrne 0800 45 55 65.

For Christchurch car hire call:
Nicki McGuigan +64 3 3573 638.


Customer Comments
happy about nz customers

Your company has something that is very rare today, “Customer Service”, which makes it easy to deal with a company direct rather than go through a travel agent. I have also passed your details on to my friend who is looking to hire a car like ours as well as a mini bus for 10 people travelling at Christmas, they will also require ferry crossing and train bookings.
Cheers Mary

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about® new zealand rental cars mietwagen

mietbedingungen

Führerscheinbedingungen
Vor Beginn der Mietdauer müssen alle Fahrzeugführer einen gültigen neuseeländischen oder englischsprachigen Führerschein vorlegen. Nicht englischsprachige Führerscheine werden gerne mit anerkannter englischer Übersetzung akzeptiert. Zudem werden alle gültigen internationalen Führerscheine akzeptiert.

Kilometerleistungs-Gebühren
In unseren Preisen sind unbegrenzte Kilometerleistungen inbegriffen.

Hinterlegung der Sicherheitskaution (Selbstbeteiligung)
Bei Entgegennahme des Fahrzeugs ist der Fahrzeugmieter angehalten, eine Sicherheitskaution (Versicherungs-Selbstbeteiligung) in Form eines autorisierten Kreditkarten-Belegs oder als Bar-Kaution in Höhe des relevanten Kautions-Sicherheitsbetrages zu hinterlegen. Die jeweiligen Kautionsbeträge finden Sie im Abschnitt „Selbstbeteiligungs-Kautionsbeträge“. Durch die Hinterlegung der Kreditkartendetails und die Unterschrift auf dem korrekten Kreditkartenbeleg zum Zweck der Kautionsstellung und/oder der Mietpreiszahlung bestätigt der Fahrzeugmieter/Karteninhaber, dass alle in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertrag anfälligen Kosten direkt über die relevante Kreditkarte zur Zahlung gebucht werden können.

Direkt-Routen-Mietungen
Je nach Verfügbarkeit können unsere Fahrzeuge für Direkt-Routen zwischen zwei beliebig wählbaren Stationen unseres Unternehmens ohne zusätzliche Gebühr gemietet werden. (Bitte beachten Sie hierbei, dass diese Option ggf. von Mindestmietdauer und/oder der jeweiligen Verfügbarkeit von Fahrzeugen an der gewünschten Abhol-Station abhängig ist. Sollten an der gewünschten Abhol-Station für diese Option nicht ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, werden unter Umständen Rückführungsgebühren fällig, über die Sie zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage informiert werden).

Überquerungen mit Mietfahrzeug per Fähre zwischen Nord- und Südinsel
Wenn Ihre Reiseroute von der Nord- zur Südinsel Neuseelands (oder umgekehrt) verläuft, haben Sie die Wahl, sich mit dem Mietfahrzeug auf die Fährfahrt zu begeben oder das Fahrzeug jeweils in Picton oder Wellington abzugeben und nach der Fährfahrt ein anderes Fahrzeug in einer der beiden genannten Städte wieder von uns entgegenzunehmen. (Bitte beachten Sie, dass die Option einer solchen „Teilmiete“ ggf. eine Mindestmietdauer voraussetzt.) Als offizielle Reservierungs-Agentur für das Fährunternehmen InterIslander Ferries können wir für Sie gerne Personen- und Fahrzeug-Fährbuchungen arrangieren.

Mietdauer
Die Fahrzeugmietdauer wird über den Mietvertrag festgelegt. Dabei bezieht sich 1 Tag auf 24 Stunden. Eine verspätete Abgabe kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

Fahrzeugabgabe
Der Fahrzeugmieter ist angehalten, das Fahrzeug vor oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mietdauer wieder an der ausgewiesenen Mietstation oder einem im Mietvertrag bestimmten Ort abzugeben.

Vorzeitige Abgabe des Fahrzeugs
Ansprüche auf eine Rückerstattung von Mietkosten können vom Fahrzeugmieter nur geltend gemacht werden, wenn der Fahrzeugeigentümer 48 Stunden vor Ablauf der vertraglich festgelegten Mietdauer hierüber informiert wurde. Dabei können spezielle Angebots-Tagesmietpreise als Standard-Tagesmietpreise berechnet werden.

Verlängerung der Mietdauer
Wenn der Fahrzeugmieter eine Verlängerung der vertraglich zugesicherten Mietdauer wünscht, muss dafür eine offizielle Genehmigung des Fahrzeugeigentümers eingeholt werden. Eine Verlängerung der Mietdauer ist ggf. abhängig von der jeweiligen Fahrzeugverfügbarkeit.

Stornierungen
Bei einer Stornierung, die nicht mindestens 7 Tage vor Beginn der zugesicherten Mietdauer vorgenommen wird, werden Stornierungsgebühren in Höhe von 10% und ggf. auch Rückführungsgebühren fällig, die an das Unternehmen About New Zealand Rental Group zu zahlen sind.

Nichteinhalten des Abholtermins
Wenn der Fahrzeugmieter trotz Bestätigung und Hinterlegung einer Kaution das angemietete Fahrzeug nicht abholt und/oder wir nicht mindestens 24 Stunden vor dem zugesagten Abholtermin eine Benachrichtigung über eine mögliche Nichtabholung erhalten, behalten wir uns das Recht vor, diese Buchung 12 Stunden nach Ablauf des festgelegten Abholtermins zu stornieren und eine Gebühr in Höhe von 3 Tagesmieten einzufordern.

Abholung und Abgabe von Fahrzeugen außerhalb der Geschäftszeiten
Die Geschäftszeiten zur Abholung und Abgabe von Fahrzeugen sind 8:00 Uhr – 18:00 Uhr. Abholung und Abgabe von Fahrzeugen außerhalb der oben genannten Geschäftszeiten bedürfen einer besonderen Absprache und ziehen eine Gebühr von NZ$40 (neuseeländische Steuer) nach sich.

Abgabe am Flughafen
Nach besonderer Absprache können Fahrzeuge auch am Flughafen abgegeben werden. Für diese Option werden die jeweiligen Flughafen-Parkgebühren und eine Zusatzgebühr von NZ$30 fällig.

Zusätzliche vom Fahrzeugmieter zu tragende Kosten
Neben den regulären Mietkosten hat der Fahrzeugmieter auch alle Kosten für den Verbrauch von Treibstoff während der Mietdauer, Reparaturkosten für Reifen sowie die Erstattungskosten für verlorene, beschädigte oder im Fahrzeug eingeschlossene Fahrzeugschlüssel zu tragen.


about® new zealand bietet 2 Stufen des Versicherungsschutzes
  • standard-deckung
  • full cover

Standard-Deckung
Dies ist in dem Tageskurs für alle Mitarbeiter und bietet volle Deckung bei einer Versicherung über $1500. Dies bedeutet, dass im Falle eines Unfalls, unabhängig von Schuld, ist der Mieter verpflichtet, zahlt die ersten $1500 jeder Schaden am Fahrzeug.

Full Cover
Dies ist die umfassendste Abdeckung, für eine zusätzliche $ 12 pro Tag (4 Tage plus) diesen Standard Selbstbeteiligung reduziert von $ 1500 auf Null. Dies bedeutet, dass im Falle eines Unfalls, vorausgesetzt, Sie haben nicht die Versicherungs-Bedingungen verstoßen, die vollen Kosten der Kfz-Reparaturen und Ersatz für Schäden am Eigentum Dritter, die von etwa ® Mietwagen getragen werden, und nicht die Mieter.


Wegfall der Versicherungsleistungen
Folgend genannte Umstände führen zu einem Verlust der Versicherungsdeckung im Falle von Schäden, Verletzungen oder Verlusten:
  • Wenn der Fahrzeugführer das Mietfahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder bewusstseinstrübenden Drogen fährt;
  • Wenn das Fahrzeug durch einen Schaden im Verlauf der Mietdauer nicht mehr sicher und straßentauglich ist, der Fahrzeugmieter oder Fahrzeugführer diesen Umstand ignoriert oder vernachlässigt und daraus weitere Schäden am Mietfahrzeug oder Fahrzeugen oder Eigentum Drittbeteiligter resultieren;
  • Wenn das Mietfahrzeug in Rennen, Geschwindigkeits-Tests, Rallyes oder anderen Wettbewerben eingesetzt wird;
  • Wenn das Mietfahrzeug von anderen als den im Mietvertrag schriftlich genannten Personen geführt wird;
  • Wenn das Mietfahrzeug von einer Person geführt wird, die zum relevanten Zeitpunkt über keine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Mietfahrzeug verfügt;
  • Wenn Handlungen oder Unterlassungen seitens des Fahrzeugmieters oder des autorisierten Fahrzeugführers erfolgen, die ein normal umsichtiger Mensch seinem eigenen Besitz nicht zumuten würde und daher als fahrlässig, leichtfertig, unbesonnen oder unverantwortlich angesehen werden müssen;
  • Wenn das Fahrzeug auf Sperrstrecken, am Strand oder abseits befestigter Straßen geführt wird;
  • Wenn das Fahrzeug entgegen den Bedingungen des Mietvertrags und/oder aller relevanten Vertragszusätze geführt oder genutzt wird;
  • Wenn das Fahrzeug entgegen der polizeilichen Bestimmungen in gefährlicher oder leichtsinniger Weise geführt oder genutzt wird oder wenn im Falle eines Unfalls die Polizei nicht hinzugezogen wird;
  • Wenn Fahrzeug-Zusatzausrüstung beschädigt wird (z.B. Ski-/Snowboard-Halterungen, Schneeketten, Babysitze etc.). Die Kosten für Reinigung, Reparatur und Ersatz solcher Zusatzausrüstungen obliegen dem Fahrzeugmieter.
  • Wenn Schäden am Fahrzeug oder Fahrzeugen oder Eigentum Drittbeteiligter aufgrund der inkorrekten Nutzung von Zusatzausrüstungen entstehen;
  • Jegliche Kosten, die aus Gründen des Wegfalls des Versicherungsschutzes entstehen, sind vom Fahrzeugmieter –und keinesfalls vom Fahrzeugeigentümer– zu tragen.

Fahrzeugeigentümer und Fahrzeugmieter erklären sich einverstanden, dass für diese Klausel mit oben genannten Gründen des Wegfalls des Versicherungsschutzes der Abschnitt 11 des neuseeländischen Insurance Law Reform Acts von 1977, gleichbedeutend mit einem Versicherungsvertrag, Gültigkeit hat.

Bei Unfällen oder im Falle von Schäden am Mietfahrzeug
Bei einem Unfall oder Schäden am Mietfahrzeug, durch welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Fahrzeugeigentümer das ausschließliche Recht vor, das entsprechende Mietfahrzeug gegen ein Ersatzfahrzeug an der nächstgelegenen Miet- oder Servicestation auszutauschen.

In solchen Fällen trägt der Fahrzeugeigentümer keine Verantwortung für entstehende Beförderungskosten für den Fahrzeugmieter oder jeglicher Passagiere zum Verlassen des Unfallorts oder für das Bereitstellen eines Ersatzfahrzeuges direkt am Unfallort.

Im Falle eines Schadens am Mietfahrzeug oder eines Bruchs der im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen seitens des Fahrzeugmieters behält sich der Fahrzeugeigentümer das ausschließliche Recht vor, den Mietvertrag mit unmittelbarer Wirkung zu kündigen und das Mietfahrzeug zurück in seinen Besitz zu nehmen, ohne den Fahrzeugmieter für eine ggf. nicht genutzte Mietdauer entschädigen zu müssen.

Verantwortlichkeiten des Fahrzeugmieters
Der Fahrzeugmieter ist angehalten, Kühlwasser-, Öl- und Batteriestand regelmäßig zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, den Reifendruck aller Reifen des Mietfahrzeugs regelmäßig zu kontrollieren und ggf. auszugleichen.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, beim Führen und Parken des Mietfahrzeugs umsichtig zu handeln und bei Nichtgebrauch oder Abwesenheit das Fahrzeug sicher zu verschließen.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, im Falle eines Unfalls, Schadens oder einer Panne den Fahrzeugeigentümer umgehend telefonisch zu kontaktieren und dabei alle Umstände und Informationen, die zur Bergung des Fahrzeugs dienlich sein könnten, zu schildern. Der Fahrzeugmieter darf das Fahrzeug unter keinen Umständen sich selbst überlassen.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, dem Fahrzeugeigentümer, falls notwendig, beim korrekten Ausfüllen aller Schadensberichte oder Versicherungsanfragen durch ordnungsgemäße Auskünfte behilflich zu sein.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, keine Reparaturen oder Bergungsaktionen ohne Autorisierung seitens des Fahrzeugeigentümers auszuführen oder ausführen zu lassen.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, jegliche Manipulationen oder Modifikationen an Kilometerzähler, Tachometer, Motor, Fahrgestell, Getriebe oder den Bremsen zu unterbinden.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, das Mietfahrzeug nicht für gewerbliche Personentransporte einzusetzen, sofern das Mietfahrzeug nicht insbesondere für diese Zwecke und mit Kenntnis des Fahrzeugeigentümers angemietet wurde.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, für sich selbst und andere Personen Sorge zu tragen, dass keinerlei Umstände, die zum Wegfall der Versicherungsleistungen führen, eintreten können.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, nicht in dem Mietfahrzeug zu rauchen und dies auch anderen Passagieren zu untersagen.

Der Fahrzeugmieter ist angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug, auch nicht von anderen Personen, entgegen den Bestimmungen des Transport Act 1962, der Traffic Regulations 1976 oder anderen Gesetzen, Vorschriften oder deren Aktualisierungen oder anderen, die neuseeländischen Straßenverkehrsordnung betreffende Bestimmungen zuwider laufende Weise, geführt oder genutzt wird.

Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischen Mietbedingungen ins Deutsche und dient zu Ihrer Information. Rechtlich verbindlich sind die englischen Mietbedingungen.

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